Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Erlaubnispflichtige Geschäfte gehören nicht zum Unternehmensgegenstand. Insbesondere ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen.