Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Fahrgastschiffen (Reederei) inklusive Gastronomie und das Erbringen von Reiseleistungen wie Fremdenführung und Zusammenstellung von Reisepaketen, Vermittlung und Reservierung von Hotelzimmern, Restaurantbesuchen und anderen touristischen Leistungen. Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung werden ausgeschlossen.