Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die selbstlose und unmittelbare Förderung der Jugendhilfe und der Hilfe für Behinderte (gem. § 52.2 Abs. 4 EStG). Gefördert werden Kinder, Jugendliche und deren Familien, die auf Grund sozialer, körperlicher und/oder seelischer Behinderungen und Beeinträchtigung der Hilfe, Unterstützung und Beratung bedürfen. Die Gesellschaft unterstützt diesen Personenkreis durch Tätigkeiten, die im SGB VIII und SGB XII gergelt sind. Dies sind insbesondere Maßnahmen der Familienhilfe, der Betreuungshilfe, der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung und der Behindertenhilfe. Voraussetzung ist, dass der geförderte Personenkreis in Folge seines körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen ist.