Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Vermittlung oder An- und Verkauf von Investitionsobjekten jeglicher Art für eigene und fremde Rechnung sowie Vermietung von Betriebsräumen oder Betriebsausstattungen jeglicher Art.