Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer(directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Übernahme der Bauleitung von Bau- und Abrißvorhaben einschließlich deren Planung und die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer, Durchführung von Sanierungsleistungen unter Auschluss der Bestimmungen des § 34 c GewO auf dem Gebiet Asbest, PCB und Altlasten, Vermietung und Einzelhandel mit Baustoffen und Kraftfahrzeugen, Kampfmittelberäumung, Elektrotechnik sowie Generalübernehmer sowie Gas- und Wasserinstallation, Heizungsbau, Lüftung, Sanitär. Ferner: Der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft.