Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.1) der Betrieb eines Musikverlages, insbesondere in Form des Erwerbs und der Verwertung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten, 1.2) die Produktion und Verwertung von Ton-, Bild- und Bild-Tonaufnahmen, insbesondere in Form der Herstellung und des Vertriebs von Ton- und Bild-Tonträgern sowie in Form der digitalen Verbreitung der betreffenden Aufnahmen, bspw. über das Internet, 1.3) die Planung, Umsetzung und Verwertung von künstlerischen und kulturellen Projekten, Multi-Mediaprojekten, Film- und TV-Produktionen, Internetprojekten, Medienkooperationen und Veranstaltungen im Bereich der Unterhaltungsmusik sowie die Verwertung aller sich aus diesem Zusammenhang und aus entsprechenden Tätigkeiten ergebenden gewerblichen Schutzrechte und immateriellen Rechte sowie 1.4) Management, die Beratung und Betreuung von (freischaffenden) Künstlern und Unternehmen im Musik & Medien-Bereich.