Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Marinas, insbesondere die Vermietung von Liege- und Hallenplätzen für Motor-und Segelyachten, der Verkauf von sämtlichem Yachtzubehör und die Vermietung und Verpachtung von Räumen und Einrichtungen für Gastronomie und Catering-Service, ohne solche Gewerbe selbst zu betreiben. Ferner: die Personenbeförderung zu Lande und zu Wasser.