Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Vermittlung von Baudienstleistungen (insb. für den Hausbau i. d. R. von Einfamilienhäusern); weiter von Photovoltaik-, Solarthermie- und sonstigen Solaranlagen sowie Anlagen zur Energie- und Wärmegewinnung, -erzeugung und -speicherung; weiter von Sicherheitssystemen und Alarmanlagen von Immobilien. Ferner die Errichtung von Funkalarmanlagen und Videosystemen. Zudem die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Kaufverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Miet- und Pachtverträge sowie die Darlehensvermittlung jeweils nach § 34c Abs. 1 GewO, ohne die Ausübung sonstiger genehmigungspflichtiger Tätigkeiten