Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Architektur-, Bauingenieurs- und damit verbundener Managementleistungen für Grundstücksentwicklungen in Deutschland und in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait, Irak, Saudi-Arabien, Oman, Katar, Bahrein, Jemen, Jordanien sowie Ägypten, mit Ausnahme der in § 34c GewO genannten Tätigkeiten.