| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch die geschäftsführenden Direktoren vertreten. Ist nur ein geschäftsführender Diektor bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt , wird die Gesellschaft durch zwei geschäftsführende Direktoren gemeinschaftlich oder durch einen geschäftsführenden Direktor in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Verwaltungsrat kann jedem geschäftsführenden Direktor die Befugnis zur Alleinvertretung erteilen. |