Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Erarbeitung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Hard- und Software sowie EDV-Lösungen für Unternehmen jeder Größe im Bereich Daten-, Bild- und Sprachkommunikation, das Betreiben eigener und angemieteter EDV Technik zum Zweck der Präsentation von Informationen im Internet, der Erwerb, Vermittlung, Verkauf und Nutzung von Werbeverträgen sowie die Veranstaltung von EDV-Schulungen sowie die Realisierung von Software oder ähnlichen Produkten.