Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien und die Verwaltung eigener Immobilien, mit Ausnahme von Tätigkeiten nach § 34c GewO sowie der Import und Vertrieb ausländischer Haushaltswaren im deutschsprachigen Raum sowie die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand.