Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Gegenstand
Das Aufsuchen von mineralischen Rohstoffen und fossilen Brennstoffen im Ausland, die Projektentwicklung, der umweltschonende und sozial verträgliche Bergbau, der Vertrieb und der Handel mit Bergbauerzeugnissen. Die Gesellschaft darf Erkundungs- und Bergbaulizenzen im In- und Ausland erwerben, halten und verkaufen.