Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme von Komplementärstellungen und damit der verbundenen Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften, sonstige damit in Zusammenhang stehende Nebengeschäfte sowie Vermittlung von Immobiliengeschäften gem. § 34c Gewerbeordnung.