Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Kunst, insbesondere von Kunst aus dem 19., 20. und 21. Jahrhundert; die Vertretung, Beratung und Betreuung von Künstlern, Sammlern und Museen; das Management von Kunstsammlungen; die Organisation von Kunstausstellungen; der Betrieb von Kunstgalerien; die Begutachtung von Kunst als Sachverständiger und zur Bewertung; namentlich einschließlich der Ausarbeitung hierauf gerichteter Expertisen sowie die Herausgabe und das Verlegen von Publikationen im Bereich der Kunst.