Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögen, die Beratung anderer Unternehmen, die Ausführung von Leistungen auf dem Werbesektor, die Organisation von Messen und Ausstellungen, die Übernahme von Handelsvertretungen, die Planung und die Führung von gastronomischen Betrieben und Betrieben des Groß- und Einzelhandels.