Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf, Verwaltung und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen jeder Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung; Erwerb, Vermietung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien im eigenen Namen; Dienstleistungen und Beratungsleistungen aller Art mit Schwerpunkten im kaufmännischen, organisatorischen und technischen Bereich unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.