Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Hotels, Pensionen, Boardinghäusern und ähnlichen Betrieben sowie Gaststätten jeder Art, der Handel mit derartigen Betrieben, die Anpachtung und Verpachtung derartiger Betriebe sowie der Handel mit Ausstattungsgegenständen für derartige Betriebe. Ferner die Erbringung von Vermittlungs- und anderen wirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen jeder Art im Hotel- und Gaststättenbereich, ausgenommen Geschäfte im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung.