Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Analyse, Entwicklung und Verwaltung von Immobilien; der Ankauf und Verkauf von jeglicher Art von Kunstobjekten und Sammlungsstücken inkl. historischer Automobile, Motorräder und agrarischer Maschinen (z.B. mobile und nicht mobile Dampfmaschinen). Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO werden nicht ausgeführt