Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Völkerverständigung, Kunst und Kultur bei Jugendlichen und Jugendhilfe.
3. Dieser Zweck wird unter anderem verwirklicht durch die Schaffung von Theater- und Musikwerken, die Darbietung dieser Werke durch Literatur und bildende Kunst, durch Workshops, gemeinnützige Arbeit sowie durch sportliches Training und Sportveranstaltungen. Die künstlerischen Projekte der Gesellschaft bestehen unter anderem aus der Schaffung von Werken, der Entwicklung, Produktion und anschließenden öffentliche Präsentation von Filmen, Theater, Musicals, Konzerten, bildender Kunst und Literatur. Künstlerische und persönliche Fähigkeiten werden bei Jugendlichen sowohl während ihrer Teilnahme bei der Entwicklung von Werken und der Schaffung und Präsentation der künstlerischen Projekte als auch bei der Teilnahme an anderen gemeinschaftlichen Aktivitäten und Sportveranstaltungen entwickelt und gefördert.