Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung und sonstiger Maßnahmen zur Markterschließung für die im "Verband der Poroton-Hersteller e.V." zusammengeschlossenen Poroton-Hersteller. Gegenstand ist weiter die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen, sowie die Übernahme von Aufgaben laut Ziffer 2 der Satzung des Verbandes der Poroton-Hersteller e.V. mit dem Sitz in Bochum auf deren Verlangen. Zweck des Verbandes der Poroton-Hersteller e.V. laut Ziffer 2 der Satzung: Der Verband hat den Zweck, die gemeinsamen Anliegen der Poroton-Hersteller zu vertreten und die alle Mitglieder gemeinsam berührenden Fragen zu klären sowie die Mitglieder im Austausch von Erfahrungen untereinander zu fördern und ihnen bei der Klärung ihrer Probleme behilflich zu sein. Zu diesem Zweck hat der Verband insbesondere die Aufgabe, die gemeinsame Werbung und sonstige Maßnahmen zugunsten der Markterschließung in die Wege zu leiten, bei der Ausarbeitung und Beantragung von Normen und Zulassungen mitzuwirken, Forschungs- und Entwicklungsaufträge zu erteilen, eine Gütekontrolle durch laufende Überwachung bei den bestehenden Güteschutzorgansationen oder einer amtlichen anerkannten Prüfstelle einzuleiten, und ihre Durchführung zu beobachten.