Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Ausführung jeglicher Art von Bauarbeiten, die Vermietung von Baumaschinen, Baufahrzeugen und Baugeräten, der Handel mit Baumaterialien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Erwerbs-, Veräußerungs- und sonstigen Handelsgeschäfte einschließlich der Beteiligung an Unternehmen mit gleichem Geschäftszweck.