Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betriebswirtschaftliche und finanztechnische Beratung, Betreuung von Finanzierungen, treuhänderische Verwaltung von fremden Vermögenswerten und sonstige Verwaltung von fremden und eigenen Vermögenswerten, Beteiligungen, Consulting sowie "sonstige dem gegenstand dienende Geschäfte", sowie Beteiligungen.