Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Planung und Ausführung von Maurer-, Betonbau- und Putzarbeiten an und in Gebäuden sowie deren Neuerrichtung und alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten gemäß des Maurerhandwerks, die Vermittlung von Aufträgen an Subunternehmer, Handwerksfirmen und Dienstleister sowie die Erbringung von nicht genehmigungspflichten Dienstleistungen für Dritte (keine der hier beschriebenen Tätigkeiten gem. § 34 c der Gewerbeordnung), der Groß- und Einzelhandel von Baustoffen, Baufertigteilen und Baumaterialien aller Art.