Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf und Verkauf von Immobilien, das Verlegen und Setzen von Natursteinen, Putz-, Maurer- und Betonarbeiten auch im Rahmen der Altbausanierung und des Ladenausbaus, der Trockenbau, Holz- und Bautenschutz, Fliesenarbeiten, Klinkerreparaturen und Fassadenverklinkerung, Fachwerkausmauerungen und Schornsteinmauerung. Ausgenommen sind alle Tätigkeiten nach § 34 c GewO.