Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung zur Vermögensanlage und Vermögensentwicklung, Baukoordinierung, Innenausbau und Hausverwaltung, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34c GewO und unter Ausschluss von Rechts- und Steuerberatungsleistung. Ferner die Beratung bei der Planung, Durchführung und Besicherung von Veranstaltungen, Personalvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung, Beratung bei Unternehmensgründungen, die Schulung von Führungskräften sowie die Erbringung von Dienstleistungen für ältere Bürger.