Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken (einschließlich grundstücksgleichen Rechten), deren Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten sowie der Umbau und die Sanierung von Gebäuden einschließlich Planung, Koordinierung und Steuerung der Ausführung und die immobilienbezogene Beratung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte.