Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Durchführung von Haus- und Grundstücksverwaltungen aller Art, die Verwaltung von Eigentumswohnungen, der Erwerb und die Verwaltung von fremden und eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Vermittlung von Haus- und Grundstücksfinanzierungen aller Art und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.