Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Projektentwicklung von Immobilien für private und institutionelle Nutzer und Investoren,
- die Erstellung von Realisierungskonzepten für Immobilienprojekte,
- Projekt- und Immobilienmanagement,
- der Handel mit Kunst und Designgegenständen sowie Waren aller Art,
- die Beratung im Bereich von Kunstan- und -verkauf, sowie Kulturmanagement,
- die Architektur-, Stadt- und Freiraumplanung und
- Beteiligung an Gesellschaften und Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften
und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO.