Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere die Verwaltung von Grundstücken in der Eisenzahnstraße, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Kommanditgesellschaften und/oder an BGB-Gesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin.
Geschäfte, die gemäß § 34 c GewO der Genehmigung bedürfen, werden von der Gesellschaft nicht getätigt.