Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Export von Arzneimitteln und medizinischen Erzeugnissen, Import und Export von Medizintechnik; der Erwerb und Verkauf von Immobilien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen; der An- und Verkauf von Waren verschiedener Art, insbesondere landwirtschaftlichen Erzeugnissen und technischen Geräten, Textilwaren und Kfz.