Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Verwirklichung von Aufgaben der Katholischen Kirche durch die Einrichtung, den Betrieb und die Förderung von Einrichtungen und Diensten des Jugend-, Sozial- und Gesundheitswesens. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) in derjeweils gültigen Fassung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung des Wohlfahrtwesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Bau, Betrieb und Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten für Kinder und Jugendliche, insbesondere der Jugendhilfe und Kindertagesstätten, Wohnstätten, Werkstätten, Schulen und Dienste für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen und Dienste für Bildung und Erziehung, Tagesstätten und Dienste für besonderen sozialen Bedarf, Begegnungs- und Wohnstätten für Betroffene und Mitarbeiter der Caritas sowie weitere erforderliche Einrichtungen und Dienste.