Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die direkt oder indirekt Grundvermögen verwalten, die Verwaltung von solchen Beteiligungen sowie alle Aktivitäten, die sich auf die vorgenannten Gegenstände beziehen.