Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung und Verpachtung von Betriebseinrichtungen, sonstigen beweglichen Anlagegütern sowie von Grundstücken oder Grundstücksteilen, Eventmarketing, -planung und -management, Merchandising, die Produktion und der Vertrieb von Tonaufnahmen sowie der Betrieb eines Musikverlages, sowie der Erwerb, die Nutzung und Auswertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten, einschließlich aller hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäften und Handlungen.