Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit und der Im- und Export, die Herstellung und die Verarbeitung von Eis und Schokolade und ähnlichen Produkten einschließlich der Rezepturen für Eis und Schokolade; der Erwerb, die Nutzung, die Belastung und der Verkauf von Warenzeichen und anderen Rechten an geistigem und industriellem Eigentum, einschließlich der Erteilung von Lizenzen und Unterlizenzen; die Beteiligung an anderen Unternehmen - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - sowie weitere Formen der Kooperation mit anderen Unternehmen einschließlich deren wirtschaftlicher Unterstützung und die Vermögensverwaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einschließlich der jeweiligen Nebengeschäfte.