Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Verleih, der Vertrieb und die Produktion von Filmen und Serien unabhängig von ihrer technischen Herstellungsart und Verbreitungsmöglichkeit einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Ferner der Handel, national und inernational, mit Medienrechten aller Art. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.