Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Moderniesierung, der Umbau, die Instandsetzung und die Veräußerung von Immobilien, die Durchführung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung und die Übernahme der persönlichen Haftung in Kommanditgesellschaften mit gleichem oder ähnlichen Unternehmensgegenstand.
§ 34 c GewO sind ausgeschlossen.