Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Veranstaltung und Organisation von Aufführungen und Darbietung von Werken jeglicher Art;
die Produktion, der Vertrieb, der Verleih und die Auswertung von oben genannten Aufführungen und Werken, insbesondere auf Bild- und/oder Tonträgern;
die Entwicklung, die Produktion, der Vertrieb, der Verleih und die Auswertung von Filmen und von Fernsehformaten;
der Buch- und Musikverlag, sowie jegliche Form der Verwertung von Urheberrechten.