Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Übernahme von Hausverwaltungen und damit verbundener Arbeiten, wie z.B. die Ausführung von Hausreinigungs- und Schneeräumungsarbeiten sowie Bauservice, der Einbau von genormten Bauteilen sowie der Kauf und Verkauf von eigenen Immobilien und artverwandte Geschäften. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
- Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.
- Der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere von/mit Ernte- und Baumaschinen nebst entsprechenden Ersatzteilen.
- Die weltweite Vermittlung und Pflege von Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen und Gewerbetreibenden in BRD und Ausland.