Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Ist ein Hauptgeschäftsführer bestellt, erfolgt die Vertretung der Gesellschaft nur unter seiner Mitwirkung.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwirklichung von Diakonie durch Wort und Tat als ganzheitlichen Dienst am Menschen, die Förderung der Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege sowie das Unterstützen hilfsbedürftiger Personen. Insbesondere Altenpflege im Sinne der §§ 53, 66 sowie § 68 Nr. 1 Buchstabe a) der Abgabenordnung; Pflege, Betreuung und Aufnahme Kranker, Betagter im Sinne des § 54 der Abgabenordnung und anderer hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; Einrichtung und Führung von Seniorenwohnungen, -heimen, -pflegeheimen sowie sonstigen stationären Versorgungs- und Betreuungswerken im Sinne der §§ 53, 66 sowie § 68 Nr. 1 Buchstabe a) der Abgabenordnung in überwiegendem Maße für Sozialversicherte und Sozialhilfeberechtigte; Abhaltung von Gottesdiensten; Mahlzeitendienste im Sinne des § 68 Nr. 1 Buchstabe a) der Abgabenordnung.
Auf der Grundlage der diakonischen Arbeit des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Körperschaft des öffentlichen Rechts) das Betreiben von Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenpflege, Einrichtungen der Altenpflege und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie die Mitwirkung an solchen Einrichtungen.