Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die Gründung von Unternehmen, die Gewährung von stillen Beteiligungen und Genusskapital und die Finanzierung von Beteiligungsunternehmen durch Darlehen oder in anderer Weise sowie die Erbringung von Immobiliendienstleistungen für Dritte, insbesondere die Geschäftsführung der PE Frankfurt Private Equity AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Frankfurt am Main und die Beteiligung an dieser mit einer Einlage.