Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Beratung bei Grundstücksgeschäften und bei Vermögensanlagen; Verwaltung von Immobilien; Unternehmensberatung; Finanzierungsvermittlung; Vermietung und Vermittlung von Immobilien; Erbringung von Buchhaltungsleistungen und vorbereitenden Tätigkeiten für die Erstellung von Jahresabschlüssen