Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere der Erwerb sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und deren Entwicklung, und/oder die Erschließung neuer technologieorientierter Geschäftsbereiche. Die Gesellschaft führt keine Geschäfte im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung.