Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. An- und Verkauf sowie Vermietung von Mobiliar, Ausstattung, Küchengeräten, Tischkultur, Dekoration, Veranstaltungsmaterial und Veranstaltungstechnik;
2. Ausrichten von Events und Veranstaltungen aller Art;
3. Erbringen von Dienstleistungen in der Gastronomie, Hotellerie und bei Veranstaltungen;
4. Künstlermanagement im In- und Ausland;
5. Betreuung und Beratung von Firmen, Organisationen und Privatpersonen bei der Konzeption von Veranstaltungen.