Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und Vermarktung von Tonträgern und audiovisuellen Medienproduktionen aller Art, der Handel mit und die Verwertung von Urheber-, Verlags- und allen verwandten Schutzrechten, der Betrieb eines oder mehrerer Tonträger-Labels sowie die Durchführung aller hiermit verbundener werblicher Tätigkeiten einschließlich der Organisation von Musik- und Kulturveranstaltungen sowie der Vermittlung von Künstlern und deren Management. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten und Geschäfte.