Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Fortführung der bisher als selbständige Zweigniederlassung der im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 21378 eingetragenen Mercuria Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung als Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Gegenstand des Unternehmens ist somit die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Tätigkeiten die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.