Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der An- und Verkauf von Immobilien und immobiliengleichen Rechten allerArt
- die Verwaltung eigenen Vermögens
- die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes
- das Halten und Verwalten des Grundstücks Saarbrücker Str. 33-35, in Berlin
- die Entwicklung von Bauprojekten, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung oder fremde Rechnung sowie als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung