Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Telefonvertrieb, Telefonmarketing, Call-Center, die Unternehmens-, Management- und Vertriebsberatung, die Marketingberatung und -betreuung, Beratung- und Betreuung von Akquisitionen und Neukundenakquise sowie An- und Verkauf, Verwaltung sowie Vermittlung von Immobilien aller Art, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG und unter Auschluss der Rechts- und Steuerberatung. Ferner: Der Betrieb einer Werbeagentur.