Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Förderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch
- Schaffung und Unterhaltung von Kindertagesstätten
- Schaffung und Unterhaltung von Vorschuleinrichtungen
- Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Schaffung und Unterhaltung sonstiger der Förderung des Wohles von Kindern und Jugendlichen dienenden Einrichtungen
- Durchführung von zielgruppenoffenen und bedarfgerechten Angeboten für Kinder- und Jugendliche
Unterhaltung umfasst auch Betreiben der Einrichtungen