Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Entwicklung und Verwertung von Drehbüchern für die Produktion von Kino- und Fernsehspielfilmen, Fernsehserien sowie sonstigen Medienwerken aller Art.
Die Produktion von Kino- und Fernsehspielfilmen, Fernsehserien sowie Filmwerken aller Art im In- und Ausland, auch in Koproduktion mit Dritten.
Die Verwertung und der Vertrieb von Filmproduktionen und von sonstigen audiovisuellen Trägern aller Art.
Der Erwerb, die Gründung, das Halten, die Verwaltung, die Veräußerung und Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen.